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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gebührensätze
von Conviso-Rosenheim - Inh. Astrid Schenck - Immobilien

Die Angaben in unseren Angeboten basieren auf uns erteilte Informationen. Wir übernehmen daher für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben keine Haftung.

Unsere Nachweise sind freibleibend.

Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung sind vorbehalten.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind für unsere Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
Ist dem Empfänger unserer Information die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er diese Kenntnis zu belegen.

Die vereinbarte Provision ist aus dem Gesamtkaufpreis für das Objekt, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen, zu berechnen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom ursprünglichen Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag und/oder eine Verwertung gleicher Art erreicht wird. Die Provision ist auch fällig, wenn der Hauptvertrag erst nach Ende des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt.

Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen auch bei Rücktritt, Aufhebung oder Anfechtung des Vertrages (es haftet derjenige für die Provision, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat).

Die Besichtung eines Objekts, Anforderung detaillierter Informationen mit Objektbenennung, sowie Verhandlungen, oder Anforderungen von weiteren Angeboten gilt als Annahme der Maklerofferte und bedeutet Auftragserteilung zu nachstehenden Konditionen. Provisionsanspruch entsteht bei notarieller Verbriefung des Kaufvertrags oder bei Unterschrift des Mietvertrages.
Über diese Bedingungen hinausgehende mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Gebührensätze

Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt bei Wohnungsvermietung das 2-fache und bei gewerbl. Verpachtung das 3-fache des mtl. Miet- oder Pachtwertes, errechnet von der Nettomiete, zzgl. 19% MwSt.

Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages beträgt für den Verkäufer, wie auch für den Käufer je 3,57 % incl. MwSt. der gesamten Leistungen des Käufers, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

Bei Bestellung eines Erbbaurechts oder bei Veräußerung eines bestehenden Erbbaurechts beträgt die Provision sowohl für den Grundstückseigentümer oder Veräußerer des Erbbaurechts als auch für den Erbbauberechtigten oder Erwerber je 3,57 % incl. MwSt. vom Grundstücks und Gebäudewert.